Arthrose-Früherkennung (IGeL)
Orthopädische Vorsorgeuntersuchung
Früherkennung orthopädischer Veränderungen der Gelenke
Arthrose zählt zu den häufigen Erkrankungen des Bewegungsapparates, insbesondere im höheren Lebensalter oder bei langfristiger Belastung einzelner Gelenke. Viele Patientinnen und Patienten möchten wissen, ob bei ihnen frühe Anzeichen einer gelenkbezogenen Veränderung vorliegen.
Die Arthrose-Früherkennung ist eine individuelle medizinische Untersuchung, die Hinweise auf frühe funktionelle oder strukturelle Veränderungen der Gelenke geben kann. Sie dient der Orientierung und der gemeinsamen Planung sinnvoller präventiver oder therapeutischer Schritte.
Bestandteile der Arthrose-Früherkennung
✔ 1. Ärztliche Anamnese
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Erfassung aktueller Beschwerden
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Besprechung familiärer und individueller Risikofaktoren
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Analyse von Belastungs- und Bewegungsmustern
✔ 2. Orthopädische Untersuchung
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Beurteilung der Gelenkfunktion
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Untersuchung von Beweglichkeit, Achsstellung und Belastbarkeit
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Erfassung von Auffälligkeiten im Gang- und Bewegungsmuster
✔ 3. Ergänzende Diagnostik (falls medizinisch sinnvoll)
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ggf. bildgebende Verfahren
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ggf. Labordiagnostik bei Verdacht auf entzündliche Komponenten
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individuelle Empfehlung abhängig von der klinischen Einschätzung
✔ 4. Ärztliche Beratung
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Einordnung der erhobenen Befunde
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Besprechung möglicher Einflussfaktoren
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Hinweise zu präventiven Alltagsanpassungen
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Empfehlung weiterer orthopädischer Schritte, falls angezeigt
Die Untersuchung wird individuell angepasst und ist kein standardisiertes Screening.
Zielsetzung des Konzepts
Die Arthrose-Früherkennung kann Hinweise darauf geben, ob Belastungsfaktoren oder frühe Veränderungen im Bereich der Gelenke vorliegen.
Die genannten Maßnahmen dienen der gesundheitlichen Beratung und Prävention.
Eine bestimmte Wirkung oder Besserung wird nicht zugesichert.
Kosten und Abrechnung
Die Arthrose-Früherkennung ist eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Vor Durchführung erhalten Sie:
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eine ärztliche Beratung,
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eine transparente Übersicht über die voraussichtlichen Kosten,
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sowie eine schriftliche Einwilligung für die gewünschte Leistung.
Die Inanspruchnahme ist freiwillig.

